Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
LapXpress, Berliner Straße 39, 40880 Ratingen
Stand: 24.05.2005

 
§ 1 Geltungsbereich

 

(1)                 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

(2)                 Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) als auch mit Unternehmen (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln).

 

Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1)                 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Technische Abweichungen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

(2)                 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebotes wird von uns schriftlich oder konkludent durch Auslieferung der Ware erklärt.

 

(3)                 Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Käufer auf Verlangen mit den zugrunde liegenden AGB per E-Mail zugesandt. 

 

§ 3 Widerrufsrecht im Versandhandel

 

(1)                Der Verbraucher hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: LapXpress, Berliner Straße 39, 40880 Ratingen
. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Software, die vom Verbraucher entsiegelt wurde und bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt sind.

 

(2)                Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch ein Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Bei einem Wert der zurückzusendenden Sache über 40 Euro trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Vor der Rücksendung soll sich der Verbraucher mit LapXpress in Verbindung setzten und eine Rücksendenummer erfragen und somit zu einer schnellen und sicheren Abwicklung beizutragen.

 

(3)                Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.

 

 

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1)                 Unsere Preise verstehen sich einschließlich normaler Verpackung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Liefer- und Versandkosten, falls hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer 7 Tage ab deren Datum an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise gebunden.

 

(2)           Soweit nicht anders vereinbart, liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse oder Barzahlung bei persönlicher Übergabe. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LapXpress über den Betrag verfügen kann

 

(3)           Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Der Verkäufer ist auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Verweigert der Käufer die Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, kann der Verkäufer von allen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

 

(4)           Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenstand auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

 

(1)                 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

 

(2)                 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – , hat  der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht nur eine vorübergehende Leistungsstörung vorliegt. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

(2)                 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten.

 

(3)                 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft. Wegen der noch ausstehenden Lieferung darf die Bezahlung der bereits erfolgten Teillieferung nicht verweigert werden.

 

 

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

 

(1)                 Bei Geschäften mit Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe oder beim Versendungskauf, sobald die Auslieferung der Sache an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist auf den Käufer über. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

 

(2)                 Bei Geschäften mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf den Käufer über.

 

(3)                 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Verzug der Annahme befindet.

 

(4)                 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

 

 

§ 7 Mängelhaftung

               

(1)                 Wir gewährleisten, dass die von uns angebotenen Produkte nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern, insbesondere Fabrikations- und Materialmängel sind. Soweit nicht anders angegeben, entsprechen LCD Flachbildschirme und Notebook-Displays ISO-Norm 13406-2, Klasse 2.

Bei Geschäften mit Unternehmen verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

(2)                 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung unerhebliche Nachteile für den Verbraucher bringt.

 

Bei unsachgemäßer Verwendung, insbesondere bei Nichtbefolgen der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Vornahme von Änderungen an den Produkten, Auswechseln von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Mängelhaftung. Die Haftung für Verschleiß und normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

 

(3)                 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

(4)                 Verbraucher sollen uns innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung offensichtlicher Mängel der Ware schriftlich unterrichten.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

 

Gegenüber Unternehmen gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder seiner Gehilfen stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.

 

(5)                 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

 

(6)                 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

(7)                 Herstellergarantien bleiben von der vorstehenden Mängelhaftung unberührt.

 

 

§ 8 Haftung

 

Wir haften für Schäden des Käufers, insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung nur, soweit uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

 

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr seit Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

 

(1)                 Bei Geschäften mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.  Bei Geschäften mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

(2)                 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere des Gerichtsvollziehers, auf die Vorbehaltsware sowie Beschädigungen oder Vernichtung der Ware ist der Käufer verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen, sowie den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

(3)                 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach dieser Bestimmung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

(4)                 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt dem die Abtretung annehmenden Verkäufer sicherheitshalber in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Der Käufer ist ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eignen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

(5)                 Bei einer Be –und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Käufer aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vernichtung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umgang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort ist Ratingen. Für die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Ratingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

 

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so anzulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuelle ergänzungsbedürftige Lücken.