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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
LapXpress, Berliner Straße 39, 40880
Ratingen
Stand: 24.05.2005
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Die Geschäftsbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
zugestimmt.
(2)
Diese Geschäftsbedingungen gelten
sowohl im Geschäftsverkehr mit
Verbrauchern (natürliche Personen, die
ein Rechtsgeschäft abschließen, das weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann) als auch mit Unternehmen
(natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die in
ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln).
Käufer
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1)
Unsere Angebote sind stets
freibleibend. Mündliche Vereinbarungen oder
Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
stets unserer schriftlichen Bestätigung.
Technische Abweichungen sowie Modell-,
Konstruktions- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2)
Mit der Bestellung einer Ware erklärt
der Käufer verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Die Annahme des in der
Bestellung liegenden Vertragsangebotes wird
von uns schriftlich oder konkludent durch
Auslieferung der Ware erklärt.
(3)
Bestellt ein Verbraucher die
Ware auf elektronischem Wege, werden wir den
Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
jedoch noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Der Vertragstext wird von
uns gespeichert und dem Käufer auf Verlangen
mit den zugrunde liegenden AGB per E-Mail
zugesandt.
§ 3 Widerrufsrecht im Versandhandel
(1)
Der Verbraucher hat das Recht, seine
Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach
Empfang der Ware zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355
Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2,
bei der Lieferung von Waren nicht vor dem
Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der
ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tage des
Vertragsschlusses. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten und ist in Textform
oder durch Rücksendung der Ware gegenüber
dem Verkäufer zu erklären. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung an:
LapXpress, Berliner Straße 39, 40880
Ratingen
. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei
Software, die vom Verbraucher entsiegelt
wurde und bei Waren, die nach
Kundenspezifikationen gefertigt sind.
(2)
Der Verbraucher ist bei Ausübung des
Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn die Ware durch ein Paket
versandt werden kann. Die Kosten der
Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro
nicht übersteigt, oder wenn bei einem
höheren Preis der Sache der Verbraucher die
Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht
hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware
nicht der bestellten entspricht. Bei einem
Wert der zurückzusendenden Sache über 40
Euro trägt der Verkäufer die Kosten der
Rücksendung. Vor der Rücksendung soll sich
der Verbraucher mit LapXpress in Verbindung
setzten und eine Rücksendenummer erfragen
und somit zu einer schnellen und sicheren
Abwicklung beizutragen.
(3)
Der Verbraucher hat Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher
darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Unsere Preise verstehen sich
einschließlich normaler Verpackung inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich
Liefer- und Versandkosten, falls hierüber
keine besondere Vereinbarung getroffen
wurde.
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der
Verkäufer 7 Tage ab deren Datum an die in
seinen Angeboten enthaltenen Preise
gebunden.
(2) Soweit nicht anders
vereinbart, liefern wir ausschließlich gegen
Vorkasse oder Barzahlung bei persönlicher
Übergabe. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn LapXpress über den Betrag
verfügen kann
(3) Gerät der Käufer in
Zahlungsverzug oder werden uns nach
Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
Schecks angenommen wurden. Der Verkäufer ist
auch berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Verweigert der Käufer die
Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm
gesetzten angemessenen Frist, kann der
Verkäufer von allen mit dem Käufer
geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise
zurücktreten.
(4) Der Käufer kann nur mit
solchen Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur
ausgeübt werden, wenn sein Gegenstand auf
dem selben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1)
Liefertermine oder –fristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
(2)
Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen
– hierzu gehören Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnung usw., auch wenn sie
bei Lieferanten des Verkäufers oder deren
Unterlieferanten eintreten – , hat der
Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung
bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten, wenn nicht nur eine
vorübergehende Leistungsstörung vorliegt.
Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert und die
Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
(2)
Wenn die Behinderung länger als drei
Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von
seiner Verpflichtung frei, so kann der
Käufer hieraus keinen Schadensersatzanspruch
herleiten.
(3)
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Schon erfolgte Teillieferungen gelten als
selbständiges Geschäft. Wegen der noch
ausstehenden Lieferung darf die Bezahlung
der bereits erfolgten Teillieferung nicht
verweigert werden.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
(1)
Bei Geschäften mit Unternehmen
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware
mit der Übergabe oder beim Versendungskauf,
sobald die Auslieferung der Sache an die den
Transport ausführende Person übergeben
worden ist auf den Käufer über. Wird der
Versand ohne unser Verschulden verzögert
oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit
der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen
über.
(2)
Bei Geschäften mit Verbrauchern
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache an den
Käufer auf den Käufer über.
(3)
Der Übergabe steht es gleich, wenn
der Käufer sich im Verzug der Annahme
befindet.
(4)
Eine Versicherung der Ware gegen
Transportschäden erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch und Kosten des
Käufers.
§ 7 Mängelhaftung
(1)
Wir gewährleisten, dass die von uns
angebotenen Produkte nach dem jeweiligen
Stand der Technik frei von Fehlern,
insbesondere Fabrikations- und
Materialmängel sind. Soweit nicht anders
angegeben, entsprechen LCD Flachbildschirme
und Notebook-Displays ISO-Norm 13406-2,
Klasse 2.
Bei Geschäften mit Unternehmen
verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab
Ablieferung der Ware, soweit nicht das
Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
Für Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der
Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der
Ware.
(2)
Ist der Käufer Unternehmer,
leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er
zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung
unerhebliche Nachteile für den Verbraucher
bringt.
Bei unsachgemäßer Verwendung, insbesondere
bei Nichtbefolgen der Betriebs- oder
Wartungsanweisungen, Vornahme von Änderungen
an den Produkten, Auswechseln von Teilen
oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien,
die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Mängelhaftung.
Die Haftung für Verschleiß und normale
Abnutzung ist ausgeschlossen.
(3)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4)
Verbraucher
sollen uns innerhalb von 2 Monaten nach
Feststellung offensichtlicher Mängel der
Ware schriftlich unterrichten.
Unternehmer
müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der
Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist
die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmen gilt als
Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
oder seiner Gehilfen stellen daneben keine
vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der
Ware dar.
(5)
Wählt der Käufer wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch
wegen des Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die
Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf
die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,
wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
(6)
Gewährleistungsansprüche gegen uns
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind nicht abtretbar.
(7)
Herstellergarantien bleiben von der
vorstehenden Mängelhaftung unberührt.
§ 8 Haftung
Wir haften für Schäden des Käufers,
insbesondere für Schadenersatzansprüche
wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung nur, soweit uns oder unseren
gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung
ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen unmittelbaren
Durchschnittsschaden beschränkt. Jede
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung
betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen
eines Mangels verjähren nach einem Jahr seit
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bei Geschäften mit Verbrauchern
behalten wir uns das Eigentum an der Ware
(Vorbehaltsware) bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Geschäften
mit Unternehmern behalten wir uns das
Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur
Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
(2)
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere
des Gerichtsvollziehers, auf die
Vorbehaltsware sowie Beschädigungen oder
Vernichtung der Ware ist der Käufer
verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum
des Verkäufers hinzuweisen, sowie den
Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
(3)
Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach
dieser Bestimmung sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
(4)
Der Unternehmer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
weiterzuveräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits
jetzt dem die Abtretung annehmenden
Verkäufer sicherheitshalber in Höhe des
Rechnungsbetrages ab. Der Käufer ist
ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretene
Forderung für dessen Rechnung im eignen
Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seiner Zahlungsverpflichtung nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
(5)
Bei einer Be –und Verarbeitung der
Vorbehaltsware durch den Unternehmer
gelten wir als Hersteller und erwerben
Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem
Käufer aus diesem Rechtsübergang Ansprüche
erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen
mit anderen Materialien, erwerben wir
Miteigentum an der hergestellten Sache im
Verhältnis des Bruttorechnungswertes der
Vorbehaltsware zu dem der anderen
Materialien. Ist im Falle einer Verbindung,
Vernichtung oder Vermengung mit einer
anderen Sache diese als Hauptsache
anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache
im Umgang des Bruttorechnungswertes der
Vorbehaltsware auf uns über.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Ratingen. Für die
Beziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt
ausschließlich deutsches Recht.
Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des
Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen ist,
ist Ratingen ausschließlicher Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenen
Streitigkeiten.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig,
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt
und sind dann so anzulegen bzw. zu ergänzen,
dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird. Das gilt auch für
eventuelle ergänzungsbedürftige Lücken.
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